Die Handy-Signatur ermöglicht das rechtssichere elektronische Unterschreiben von z.B. Verträgen, Rechnungen, Kündigungen oder Formularen (im PDF-Format). Diese können dann per E-Mail verschickt werden. Das Signieren der eigentlichen E-Mail ist demgegenüber unsicher und auch gar nicht nötig. Die Handy-Signatur verwendet dazu qualifizierte Zertifikate von A-Trust. Über die Basisdienste der Handy-Signatur für die Bürgerinnen und Bürger hinaus bietet A-Trust weitere Services für die gewerbliche Nutzung an. Für Interessenten sind nähere Details auf der Webseite Privatwirtschaftliche Nutzung (a-trust.at) zu finden.
Wählen Sie einen der folgenden externen Anbieter zur Erstellung von PDF-Signaturen mit der Handy-Signatur.
Hier können Sie Signaturen elektronisch unterschriebener Dokumente überprüfen.
Hinweis zur Darstellung des Prüfergebnisses bei PDF-Signaturen: Mit dem neuen PDF-Signaturformat PAdES gibt es kein Manifest („M“) mehr. Das Manifest gab es bei den bisherigen PDF-Signaturen im Format PDF-AS. Bei der Darstellung des Prüfergebnisses erscheint dieses Feld bis zum bevorstehenden Release daher ausgegraut (siehe Screenshot). PDF-signierte Dokumente sind mit dem neuen PAdES-Signaturformat gültig.
Mit Anfang November 2014 wird in den E-Government-Komponenten sukzessive mit der Umstellung auf das fortgeschrittene PDF-Signaturformat PAdES (PDF Advanced Electronic Signatures) begonnen. Dies betrifft in erster Linie PDF-Signatursoftware wie PDF-AS, PDF-Over, die Handy-Signatur, sowie die Bürgerkartenumgebungen MOCCA/Online-BKU und a.sign client.
Die Umstellung auf das neue Signaturformat ist ein weiterer Schritt in Richtung Standardisierung, Interoperabilität und Nachhaltigkeit von (amts-)signierten Dokumenten und erleichtert wesentlich deren Prüfung wie beispielsweise bei einer Prüfung im Adobe Reader. Zudem ist Österreich auch bestens gerüstet für die in knapp zwei Jahren schlagend werdende EU-Verordnung über elektronische Vertrauensdienste (eIDAS Regulation).
Mit PDF-OVER für Chipkarte und Handy-Signatur können Sie beliebige PDF-Dokumente unterschreiben. Bei Verwendung der Handy-Signatur werden die zu signierenden Daten im Zuge der Signaturerstellung an den Betreiber der Handy-Signatur (A-Trust) übertragen. Bei Verwendung einer Chipkarte verbleiben die Daten im Zuge des Signaturvorgangs stets auf Ihrem lokalen System.
Den aktuellsten Installer für ihr Betriebssystem finden Sie ab sofort auf https://technology.a-sit.at/
Autor: A-SIT, Lizenzbedingungen A-SIT
Weitere Möglichkeiten zum Signieren von PDFs finden Sie hier.
Salopp gesagt, können Sie all das bequem mittels signiertem PDF erledigen, was Sie momentan per Post verschicken (müssen) – unabhängig davon, ob es dafür ein Formular gibt oder Sie freien Text schreiben. Z.B.: eine Schadensmeldung an die Versicherung, eine Kündigung des Handy-Vertrags, Rechnungen, Kostenvoranschläge, Gutachten, Verträge aller Art, Meldungen an Behörden.
Die elektronische Signatur von PDF-Dokumenten wird mit dem sogenannten Signaturblock dargestellt. Dieser enthielt bisher grundsätzlich die folgenden Informationen:
Grafik: Signaturblock bis November 2014
Ab der Version 4.0 der Signatursoftware PDF-AS bzw. PDF-Over 4.1 setzt sich dieser Signaturblock aus weniger Bestandteilen zusammen:
Gleiches gilt ab November 2014 auch für Signaturen, die mit dem Online-Signatur-Werkzeug (PrimeSign) erstellt werden.
Grafik: Signaturblock auf Basis des Signaturformates PAdES
Nur durch eine Prüfung der Signatur lässt sich feststellen, ob ein PDF tatsächlich gültig signiert ist. Bei wichtigen Dokumenten ist das unerlässlich. So prüfen Sie eine Signatur:
Kurze Antwort: Wenn nicht explizit ausgeschlossen, ja.
Ausführliche Antwort: Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Art 25 Abs. 2 eIDAS-VO) und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB (§ 4 Abs. 1 erster Satz SVG). Ein qualifiziert elektronisch signiertes PDF ist daher einem handschriftlich unterschriebenen Papierdokument rechtlich gleichgestellt. Gesetzliche Formerfordernisse, etwa solche, die die Beiziehung eines Rechtsanwalts oder Notars vorsehen, sowie vertragliche Vereinbarungen über die Form bleiben von dieser Regelung unberührt. Im Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern muss der Ausschluss der Akzeptanz einer elektronischen Signatur im Einzelnen ausgehandelt werden und kann daher nicht mehr wirksam in AGB vereinbart werden.
Signaturblock neu:
Art 25 eIDAS-VO und Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) § 4: § 886 ABGB, sofern durch Gesetz oder Parteienvereinbarung nichts anderes bestimmt ist.
Es gibt zwei Standards zum Signieren von PDFs.
Die Tools PDF-AS von EGIZ bzw. PDF-OVER von A-SIT verwenden seit Ende 2014 den europäischen Signaturstandard „PAdES“.
Die ältere Spezifikation PDF-AS des EGIZ ist hier der Vollständigkeit halber angeführt. AS stand ursprünglich für Amtssignatur; heute können alle Bürgerkarten-Benutzer gemäß PDF-AS signieren, seit der Umstellung auf PAdES nach einem allgemeinen, europäischen Standard.
PDF-OVER und PDF-AS sind für einfach strukturierte PDF Dokumente konzipiert. Bei komplexen Dokumenten kann die Vorschau bei der Positionierung der Signatur Darstellungseinschränkungen aufweisen. In diesem Fall muss der Signator in besonderer Weise mit anderen Anzeigeelementen vor der Signatur (z.B. Acrobat Reader) sicherstellen, dass es zu keinen Unklarheiten kommen kann und dass auch potentielle Empfänger die geeignete Darstellungsplattform besitzen bzw. anwenden.
PAdES wurde von European Telecommunications Standards Institute (ETSI) standardisiert. Es handelt sich um ein Signaturformat, das von der Adobe Signatur (siehe unten) abgeleitet ist und diese um Anforderungen der qualifizierten Signatur erweitert. PAdES ist (neben anderen Formaten wie XAdES und CAdES) auch in europäischen Rechtsnomen als Standardformat vorgesehen (Dienstleistungsrichtlinie bzw. Vergaberichtlinie).
Software zur Signatur gemäß PDF-AS
Die Adobe-Signatur wurde von der Firma Adobe (Erfinder des PDF-Formats) spezifiziert.
Adobe-Signaturen sind immer binär (d.h. es wird einfach die Datei signiert, so wie sie auf der Festplatte liegt).
Adobe-Signaturen stehen nicht im sichtbaren Teil des Dokuments, sondern im so genannten Signature Dictionary, das ist ein Teil des Incremental Update Blocks.